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Aktuell

Generalversammlung des Arbeitgeberverbandes Basel

Am 9. September 2010 um 17 Uhr findet in der Reithalle des Wenkenhofs in Riehen die Generalversammlung statt. Die Einladungen an Mitglieder und Gäste wurden diese Woche verschickt.

Nach dem statutarischen Teil der Generalversammlung referiert Frau Ständeratspräsidentin Erika Forster-Vannini (FDP, St. Gallen) zur 4. Revision der Arbeitslosenversicherung und der bevorstehenden Abstimmung. Anschliessend folgt wie gewohnt eine unterhaltsame Einlage zur Einstimmung auf den Apéro riche, welcher Gelegenheit zum Netzwerken gibt.

 

Noch höhere Lohnabzüge stoppen - Ja zur ALV-Revision

Die Spitzen von Schweizerischem Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband und Centre Patronal setzen sich für ein JA zur ALV-Revision am 26. September ein. Mit ausgewogenen Beitrags- und Leistungsanpassungen kann das bestehende Defizit auf wirtschafts- und sozialverträgliche Art und Weise behoben werden. Im Falle eines Neins drohen mehr als doppelt so hohe Lohnabzüge.

Die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben mit der ALV-Reform unangetastet. Die maximale Bezugsdauer bleibt genauso bestehen wie die Höhe der Taggelder. "Die Sozialabbauvorwürfe, mit welchen Gewerkschaften und linke Parteien die Vorlage bekämpfen, leugnen den ausgewiesenen Sanierungsbedarf und schiessen weit am Ziel vorbei", hält Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, an einer Medienkonferenz am 5. Juni 2010 fest.

Sämtliche Informationen zur Medienkonferenz finden Sie hier.

Mehr zur Kampagne "Ja zu einer sicheren ALV" auf www.sichere-alv.ch.

 

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Ein Jahr Arbeitsunfähigkeitszeugnisse Nordwestschweiz: Arbeitgeber und Ärzteschaft sammeln Erfahrungen

Seit einem Jahr sind in der Nordwestschweiz neue Arbeitsunfähigkeits- zeugnisse bzw. Arztzeugnisse in Kraft. Die Verbreitung der neuen Zeugnisse läuft bisher sehr positiv. Mit den neuen Zeugnissen soll ein einheitlicher Standard für die Nordwestschweiz geschaffen werden, denn bisher wurden in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitszeugnisse verwendet. Die wesentliche Änderung betrifft die Aufteilung in ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das den Normalfall darstellen wird, und ein detailliertes Arbeitsunfähig- keitszeugnis, das der Arbeitgeber im Falle einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung anfordern kann. Die neuen Dokumente sind aussagekräftiger als die bisherigen Zeugnisse. Vor allem im Falle von Teilarbeitsunfähigkeit lassen sie präzisere Angaben über den zumutbaren Einsatz des betroffenen Arbeitnehmers zu. Präzisere Angaben zur zumutbaren Arbeitsfähigkeit und eine besseren Kommunikation zwischen Arzt und Arbeitgeber sollen dabei eine optimale Rekonvaleszenz sowie eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung der Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess ermöglichen.

Ein gemeinsames Projekt der Ärzte- und Arbeitgeberschaft

Die neuen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse beruhen auf den Empfehlungen der Swiss Insurance Medicine (Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz) sowie den Ergebnissen der Expertengruppe „Neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse“ der nordwestschweizerischen Ärzte- und Arbeitgeberorganisationen (Trägerorganisationen: Aargauischer Ärzteverband, Ärztegesellschaft Baselland, Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn, Medizinische Gesellschaft Basel, Aargauische Industrie- und Handelskammer, Arbeitgeberverband Basel (Projektleitung) und Solothurner Handelskammer).

Informationen für Arbeitgeber und Ärzte

Die neuen Zeugnisse sind nun seit einem Jahr im Umlauf und deren Verbreitung ist bereits weit fortgeschritten. Trotzdem ist die Neuerung noch längst nicht allen Arbeitgebern und Ärzten bekannt. Informationen und die entsprechenden Formulare können auf der Webseite des Arbeitgeberverbandes Basel sowie auf den Webseiten der Ärzteorganisationen eingesehen und bestellt werden.

 

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