Aktuell
schappo. Für Engagement im Alltag. Die begehrte Basler Auszeichnung für Freiwilligenarbeit sucht Projektpartner.
schappo anerkennt, fördert und unterstützt Engagement im Alltag . Neben dem Kanton Basel-Stadt zählen bekannte Unternehmen, Institutionen und Medienpartner zur breit abgestützten Trägerschaft. Unterstützt werden Menschen, die sich für andere Menschen stark machen. Menschen, die mit Ideen und Einsatz einen besonderen Beitrag für das soziale Wohlbefinden leisten und dafür unseren Respekt verdienen. Engagement im Alltag oder Freiwilligenarbeit sind Themen, die auch die Arbeitgeber interessieren müssen: seien es nun Corporate Volunteering Projekte, Aktivitäten im Rahmen von Corporate Social Responsibility, Community Engagement oder das Europäische Freiwilligenjahr 2011.
Der Arbeitgeberverband Basel plant im Jahr der Freiwilligenarbeit eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema „Corporate Volunteering“. Gleichzeitig unterstützen wir die schappo Trägerschaft bei der Suche nach weiteren Partnern.
Wenn Sie sich für eine schappo Partnerschaft interessieren, finden Sie hier weitere Informationen und Kontaktformulare.
Mehr dazu finden Sie auf der Website von schappo.
Arbeitgeberverband Basel: Parolen zum 26.09.2010
Der Vorstand des Arbeitgeber- verbandes Basel hat einstimmig die JA-Parole zur 4. Revision der Arbeitslosenversicherung beschlossen. Die Revision sichert diese Sozialversicherung, ist dringend notwendig und sozial verträglich.
Die Basler Arbeitgeber unterstützen die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Revision. Mit der Vorlage werden noch höhere Lohnabzüge verhindert. Eine Ablehnung würde dazu führen, dass die Arbeitnehmenden weniger im Portemonnaie haben und somit weniger konsumieren. Dies ist in einer Zeit des gerade wieder aufkommenden Wirtschaftsaufschwungs volkswirtschaftlich schädlich. Gleichzeitig würden die höheren Kosten für Unternehmen zu einer Beschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit führen.
Mit der Revision wird die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung gestoppt. Die Sanierung der Finanzen der Arbeitslosenversicherung ist dringend notwendig, damit diese ihre Aufgabe als wichtiges Instrument der sozialen Sicherheit in Krisenzeiten wahrnehmen kann.
Elektronischer Newsletter
Die August-Ausgabe der Arbeitgeber-News ist nun online erhältlich.
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Neue Regelungen zur Dauernachtarbeit seit 1. August
Die Praxis zur Dauernachtarbeit ist neu auf Verordnungsstufe geregelt. Die Änderungen von Artikel 30 ArGV 1 sind seit dem 1. August 2010 in Kraft.
Mit der Revision wurde die betriebliche Unentbehrlichkeit, welche unter anderem als Voraussetzung für Dauernachtarbeit vorhanden sein muss, in der Verordnung konkretisiert (Art. 30 ArGV 1 Abs. 2bis).
Weiter wurde die bisherige Praxis, wonach Dauernachtarbeit auch dann zulässig ist, wenn ein Betrieb nachweisen kann, dass sein Personal nicht in rotierenden Schichten arbeiten will, in der Verordnung verankert.
Sämtliche Neuerungen finden Sie im angepassten Artikel 30 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz.




