Mitgliedschaft – Vorteile und Beiträge
Unterstützung für Unternehmen vom Arbeitgeberverband
Der Arbeitgeberverband Region Basel unterstützt Unternehmen mit Beratung, Netzwerk und politischer Interessenvertretung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Region Basel lohnt sich aus mehreren Gründen. Die Palette unserer Vorteile und Angebote ist vielfältig - machen Sie sich ein Bild:
Beratung & Recht
- kostenlose Rechtsberatung Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (*bis 30 Min. pro Fall)
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Unterstützung bei Kurzarbeit & Personalfragen
Wissen & Weiterbildung
- Monatsinfo «Schwerpunkt»
- Newsletter
- Weiterbildungen & Firmenseminare
Netzwerk & Interessen
- Politische Interessenvertretung
- Kontakte zu Behörden
- Netzwerkveranstaltungen
Services
- GAV Dienstleistungsbereich
- kostengünstige und schweizweit agierende AHV- und Familienausgleichskasse
Die Mitgliedschaft
Der Mitgliederbeitrag richtet sich nach der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beginnt bei CHF 200.– pro Jahr. Willkommen sind insbesondere alle in der Region Basel tätigen Betriebe jeglicher Grösse.
Detaillierte und verbindliche Auskünfte erhalten Sie hier unten oder via E-Mail / Telefon. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Meist gestellte Fragen
Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder füllen Sie direkt die nachfolgende Beitrittserklärung aus und schicken uns diese.
Die AK40 erhält nach Ihrer Anmeldung direkt von uns die Mitteilung über den Beitritt und wird sich dann für alles Weitere mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vorteile und Beiträge
0–10 Angestellte: CHF 200.00
11– 20 Angestellte: CHF 300.00
21–50 Angestellte: CHF 500.00
51– 100 Angestellte: CHF 800.00
ab 101 Angestellte: nach Absprache
11– 20 Angestellte: CHF 300.00
21–50 Angestellte: CHF 500.00
51– 100 Angestellte: CHF 800.00
ab 101 Angestellte: nach Absprache
Die Mitgliedschaft und der Anschluss an die AK40 sind unabhängig vom Sitz des Unternehmens und können bestehen bleiben.
siehe Statuten, Art. 7
Nein – bzw. nur, wenn eine Mitgliedschaft bei einem unserer Kollektivverbände besteht.
Nachfolgendes Formular ausfüllen und einschicken