Fachseminar «Lohnbuchhaltung & Quellensteuern bei Grenzgängern»
Zeit: 09:00 – 12:00 Uhr
Ort: Arbeitgeberverband Region Basel, St. Jakobs-Strasse 25, 6. Stock, Sitzungszimmer PWC
Das Seminar behandelt zentrale Fragen zu Sozialversicherungen und Quellensteuern im nationalen und internationalen Kontext. Zudem werden Neuerungen und Entwicklungen vorgestellt, die für Arbeitgeber im Jahr 2027 relevant sind. National stehen aktuelle Entwicklungen bei Sozialversicherungsreformen und Quellensteuern im Fokus. International liegt der Schwerpunkt auf den lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei Grenzgängern aus Deutschland und Frankreich, etwa beim Lohndatenaustausch mit dem Ausland, bei Reformbestrebungen zu A1-Anträgen in Europa – insbesondere zum Informationsaustausch – sowie bei der praktischen Umsetzung in der Lohnbuchhaltung und den Anforderungen an Lohnausweise. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den sozialversicherungsrechtlichen Unterstellungsregeln. Diese werden unter Berücksichtigung der geltenden Abkommen und der multilateralen Vereinbarung anhand verschiedener Arbeitsmodelle wie Entsendung, Telearbeit und Remote Work sowie anhand von Fallbeispielen erläutert. Zudem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen zum Vorgehen bei der Beantragung von A1- beziehungsweise CoC-Dokumenten.
Auch mögliche Auswirkungen und erforderliche Massnahmen bei einer sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung ausserhalb der Schweiz werden beleuchtet. So erhalten Arbeitgeber eine Grundlage, um ihre Pflichten korrekt zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Praxisfälle werden aus steuerlicher Sicht beurteilt, unter Berücksichtigung der geltenden Doppelbesteuerungs- und Grenzgängerabkommen sowie kantonaler Besonderheiten. Zudem werden die Regeln zur Berechnung und Abwicklung der Schweizer Quellensteuer erläutert.
Anmeldung Fachseminare
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert. Die Teilnahmegebühr wird nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. einer Abmeldung später als eine Woche vor dem Anlass wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet. Selbstverständlich akzeptieren wir Ersatzteilnehmer.
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