Referendum: NEIN zum Steuer-Direktabzug vom Lohn! 

Referendum: NEIN zum Steuer-Direktabzug vom Lohn!

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Basler Wirtschaftsverbände ergreifen Referendum!

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat Mitte Oktober einem Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» zugestimmt. Nun haben die Initianten mitgeteilt, ihre Initiative zurückzuziehen. Da der Gegenvorschlag im Kern aber denselben fragwürdigen Inhalt hat, ergreifen der Arbeitgeberverband Region Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt sowie die Handelskammer beider Basel nun – gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien und weiteren Partnern – das Referendum.

Genau wie die Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» will auch der ebenfalls von linker Seite aufgebrachte und nun vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag Arbeitgeber dazu verpflichten, bei ihren in Basel-Stadt wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich einen Betrag für die kantonalen Einkommenssteuern direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerverwaltung zu überweisen.

Von den über 177'000 im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen hat weniger als 1 Prozent Steuerbetreibungen und ist gleichzeitig vom Lohnabzugsverfahren gemäss Gegenvorschlag betroffen. Der Aufwand für dieses zeitraubende und bürokratische Verfahren steht also in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Zu bedenken ist zudem, dass es zu einer Verlagerung von Steuerschulden zu Schulden z.B. für Miete, Strom, Internet, etc. kommen kann, oder es fehlt das Geld für den Wocheneinkauf. Zudem haben heute gegen 30 Prozent der Steuerpflichtigen gar kein steuerbares Einkommen. Dennoch würden ihnen monatlich die Steuern vom Lohn abgezogen – ausser sie entscheiden sich aktiv für ein «Opting-out», um nicht in finanzielle Probleme zu geraten.

Durch das Lohnabzugsverfahren werden die Arbeitgeber zum Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung gemacht, obwohl das Steuerinkasso nicht ihre Aufgabe ist. Und den Firmen wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand aufgedrückt, den gerade KMU sich kaum leisten können. Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Höhe des Steuerabzugs frei wählen können. Dies bedeutet, dass es für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter potenziell eine eigene Lösung gibt. Die Menschen wechseln häufiger als früher ihren Wohnkanton oder ihren Arbeitsort, Unterhaltspflichten ändern sich, und es gibt vermehrt wechselnde Arbeitspensen. Heutige Haushalte bei uns in der Region Basel erzielen ihren Verdienst oft bei mehreren Arbeitgebern in der gleichen Region, aber in unterschiedlichen Kantonen. All das würde den administrativen Aufwand noch zusätzlich erhöhen. Dass der Gegenvorschlag kleine Unternehmen von der neuen Regelung ausschliesst, ändert nichts an dieser Tatsache.

Schliesslich führt der Steuerabzug zu einer Entmündigung der Steuerpflichtigen; denn er konfrontiert sie nicht mehr mit ihren finanziellen Verpflichtungen, sondern überlässt es den Arbeitgebern, ihre Steuerprobleme zu lösen. Und er ist vor allem auch unnötig: Denn wer Mühe hat, den Überblick über seine finanziellen Verpflichtungen zu behalten und sich zu organisieren, kann bereits heute via Dauerauftrag seine Steuern in Raten zahlen. Eine zusätzliche Aufgabe für die Arbeitgeber und damit eine weitere Regulierung braucht es dafür nicht.

Die Basler Wirtschaftsverbände sind der Meinung, dass ein solch wegweisender Systemwechsel abzulehnen ist und – wenn überhaupt – vom Stimmvolk gutgeheissen werden müsste. Sie haben deshalb entschieden, das Referendum gegen den Gegenvorschlag zu ergreifen.





Referendum: Nein zum Steuer-Direktabzug!

 

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