US-Zölle / Kurzarbeit

US-Zölle: Arbeitsmarkt stabilisieren mit Kurzarbeitsentschädigung

Die von den USA verhängten Zölle auf Schweizer Exportgüter stellen den hiesigen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In diesen turbulenten Zeiten ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden. Der Schweizerischer Arbeitgeberverband setzt sich für eine weitere Verlängerung der KAE-Bezugsdauer ein.

Die von den USA per 7. August 2025 verhängten Zusatzzölle von 39 Prozent auf einen grossen Teil der Schweizer Exportgüter haben die hiesige Wirtschaft ins Mark getroffen. Auch wenn die konkreten Folgen noch schwer abzuschätzen sind, wird der Arbeitsmarkt davon spürbar betroffen sein. Da dieser liberal gestaltet ist, hat er eine solide Grundlage, um die Herausforderungen zu bewältigen. Zusätzlich spielt das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eine zentrale Rolle. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden.

Die KAE erlaubt es betroffenen Unternehmen, einen Teil der Lohnkosten der durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden über die Arbeitslosenversicherung zu decken. Auf diese Weise wird verhindert, dass Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Engpässe ihre Mitarbeitenden entlassen müssen. So bietet die KAE eine flexible Lösung, um den Arbeitsmarkt vor den Auswirkungen externer Störungen, wie aktuell den US-Zöllen, zu schützen. Das SECO hat bereits im April die Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung darüber informiert, dass die neuen und drohenden Zölle als Grund für einen KAE-Anspruch anerkannt werden, sofern Unternehmen direkt oder indirekt davon betroffen und alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Im Juni 2025 hat der Bundesrat seine gesetzliche Kompetenz ausgeschöpft und beschlossen, die Höchstbezugsdauer der KAE von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hatte sich im Vorfeld für diese Verlängerung eingesetzt. Die Regelung trat am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Angesichts der massiven Verwerfungen und Unsicherheiten, die durch die US-Zölle entstehen, ist es jedoch sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, mit einer zusätzlichen Verlängerungsmöglichkeit der Höchstbezugsdauer den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit zu bieten. Bereits im Mai dieses Jahres wurde die parlamentarische Initiative 25.441 eingereicht, die eine entsprechende Gesetzesanpassung fordert und damit eine befristete Verlängerung der KAE-Bezugsdauer auf insgesamt 24 Monate ermöglicht. Der Vorstoss befindet sich aktuell in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Der SAV spricht sich für eine dringliche Behandlung der Motion in der Herbstsession 2025 aus, um den betroffenen Unternehmen schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben.

Quelle: Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV

Informationen für Unternehmen, die KAE beantragen möchten

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat auf arbeit.swiss eine Website mit detaillierten Informationen zur KAE im Zusammenhang mit den US-Zöllen eingerichtet. Auf dieser Seite werden wichtige Fragestellungen für betroffene Unternehmen beantwortet und es werden praxisnahe Fallbeispiele bereitgestellt. Die entsprechende Seite findet sich hier.  



Bundesrat berät Auswirkungen der US-Zölle und setzt auf Kurzarbeit

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 beschlossen, eine parlamentarische Initiative für eine dringliche Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung zu unterstützen. Bei der Beratung der konjunkturellen Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf die Schweizer Wirtschaft zeigte sich, dass ein gesamtwirtschaftlicher Einbruch derzeit nicht absehbar ist. Exportorientierte Branchen und einzelne Unternehmen können jedoch stark betroffen sein. Der Bundesrat legt daher den Fokus weiterhin auf punktuelle Verbesserungen der automatischen Stabilisatoren und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

arbeit.swiss / KAE

Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit den US-Zöllen

 

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