Ukraine – Schutzstatus S

Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet.

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Der Bundesrat hat ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen. weitere Informationen

Wer eine Person mit Schutzstatus S anstellen möchten, kann dies ohne grosse Hürden tun. Die Bewilligung zur vorübergehenden unselbstständigen Erwerbstätigkeit kann ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Schutzstatus S ohne Wartefrist erteilt werden. Das Gesuch für eine Arbeitsbewilligung können die Arbeitgeber ganz einfach online ausfüllen. Mit dem Formular einzureichen sind eine Kopie des beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrags, eine Kopie des gültigen Reisepasses sowie eine Kopie des S-Ausweises. Zudem wird Schutzbedürftigen auch eine vorübergehende selbständige Erwerbstätigkeit bewilligt, wenn die Voraussetzungen von Artikel 19 Buchstaben b und c AIG erfüllt sind (Art. 53 Abs. 2 E-VZAE). Auch diese Bewilligung kann ohne Wartefrist ab Gewährung des Schutzstatus S erteilt werden.

Das RAV bietet Unterstützung und Vermittlung für arbeitsmarktfähige Stellensuchende. Arbeitsmarktfähig bedeutet, dass die Deutschkenntnisse, Qualifikation, Arbeitserfahrung und Ihre Bewerbungsunterlagen ausreichen müssen, um eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.

Jugendliche aus der Ukraine sollen Lehre in der Schweiz abschliessen können
Jugendliche aus der Ukraine erhalten die Möglichkeit, in der Schweiz eine Lehre anzutreten und diese abzuschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), hat deshalb nach Rücksprache mit den Kantonen, Sozialpartnern und Organisationen der Arbeitswelt am 1. März 2023 entschieden, dass die Lernenden aus der Ukraine bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können. Damit schafft sie Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe. Die Lernenden benötigen für eine Bewilligung eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird diese Gesuche im Einzelfall prüfen und bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. weitere Informationen

Über die nachfolgenden Links finden Arbeitgeber die wichtigsten aktuellen Informationen und erhalten Antworten zu diversen Fragen im Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Informationen Basel-Stadt bez. Arbeit für Geflüchtete

Infoblatt Beschäftigung von Personen mit Schutzstatus S

Faktenblatt Schutzstatus S

Wissenswertes bez. Anerkennung ausländischer Diplome (SBFI)

Fragen und Antworten zur Ukraine-Krise

Arbeitskräfte mit dem Flüchtlingsstatus oder Schutzstatus S: Unterstützung gefragt?

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen im Kanton Baselland und Kanton Basel-Stadt unterstützt der Arbeitgeberverband Region Basel die gegenseitige Vermittlung von Arbeitskräften mit dem Flüchtlingsstatus (unterschiedlicher Herkunft) oder mit dem Schutzstatus S (Ukraine) und Arbeitgebern.

Bitte melden Sie sich bei Interesse unter info@arbeitgeberbasel.ch.