Ukraine – Schutzstatus S

Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 entschieden. Die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S werden um ein Jahr verlängert. weitere Informationen

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat entschieden. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet.

Die Bewilligung zur vorübergehenden unselbständigen Erwerbstätigkeit kann ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Schutzstatus S ohne Wartefrist erteilt werden. Zudem wird Schutzbedürftigen neu auch eine vorübergehende selbständige Erwerbstätigkeit bewilligt, wenn die Voraussetzungen von Artikel 19 Buchstaben b und c AIG erfüllt sind (Art. 53 Abs. 2 E-VZAE). Auch diese Bewilligung kann ohne Wartefrist ab Gewährung des Schutzstatus S erteilt werden.

Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 für Geflüchtete mit Schutzstatus S einen finanziellen Beitrag an die Kantone von 3000 Franken pro Person beschlossen – insbesondere zur Förderung des Spracherwerbs. Die Kantone haben einen entsprechenden Vorschlag des Staatssekretariats für Migration (SEM) in der Konsultation im Grundsatz unterstützt. Der Spracherwerb ist wichtig, damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können. Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine so ausgestaltet, dass eine rasche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist.
Weitere Informationen

Über die nachfolgenden Links finden Arbeitgeber die wichtigsten aktuellen Informationen und erhalten Antworten zu diversen Fragen im Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Medienmitteilung: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Medienmitteilung: Bund und Sozialpartner unterstützen Schutzsuchende beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Faktenblatt Schutzstatus S

Infoblatt Beschäftigung von Personen mit Schutzstatus S

Mitgliederinfo Schweizerischer Arbeitgeberverband bez. Schutzstatus S

Allgemeine Infos CH zum Krieg in der Ukraine

Allgemeine Infos Kanton Basel-Stadt

Informationen Basel-Stadt bez. Arbeit für Geflüchtete

Sozialversicherungen / IV-Leistungen für Personen aus der Ukraine

Wissenswertes bez. Anerkennung ausländischer Diplome (SBFI)

Wissenswertes bez. Reglementierte Berufe und Merkblätte (SBFI)

Fragen und Antworten zur Ukraine-Krise

Arbeitsgruppe: Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Flüchtlingen

Arbeitskräfte mit dem Flüchtlingsstatus oder Schutzstatus S: Unterstützung gefragt?

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen im Kanton Baselland klärt der Arbeitgeberverband Region Basel derzeit, ob seitens der Arbeitgeber verstärkter Unterstützungsbedarf bei der Vermittlung von Arbeitskräften mit dem Flüchtlingsstatus (unterschiedlicher Herkunft) oder mit dem Schutzstatus S (Ukraine) besteht.

Bitte melden Sie sich bei Interesse unter info@arbeitgeberbasel.ch.