Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht

Seit 1. Juli 2018 ist die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) in Kraft. Das Gesetz sieht die Einführung einer Stellenmeldepflicht in Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5 Prozent.

Alle Infos sind auf arbeit.swiss, dem Webportal des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), gebündelt. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Stellenmeldepflicht, die Liste der meldepflichtigen Berufsarten sowie die Weisung, in der die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen im Ausländergesetz (AuG) und in der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personenverleih (AVV) präzisiert werden. Für die Basisinformation hat das Seco zudem ein Erklärvideo produziert, in dem die Stellenmeldepflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anhand einer kurzen, personalisierten Geschichte illustriert wird.

Auf den 1. Januar 2024 tritt eine neue Liste meldepflichtiger Berufsarten in Kraft. Alle aktuellen Infos dazu finden Sie hier.

Erklärvideo Stellenmeldepflicht

Flyer «Stellenmeldepflicht – Das Wichtigste auf einem Blick!»

 

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