Der kantonale Mindestlohn gilt seit 1. Juli 2022. Der Regierungsrat hat das Gesetz in Kraft gesetzt, das im Juni 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die ausführende Verordnung verabschiedet . Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Ausserkantonale Arbeitnehmer, die Aufträge in Basel-Stadt ausführen, fallen gemäss Verordnung nicht unter das Mindestlohn-Gesetz. Ebenfalls keine Anwendung findet der kantonale Mindestlohn, wo die Sozialpartner diese in ihren Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag geregelt haben.
Der Mindestlohn wird jährlich gemäss dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Im Januar 2024 wird der Mindestlohn ein weiteres Mal erhöht; er beträgt neu CHF 21.70.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Infoseite Amt für Wirtschaft Basel-Stadt (AWA BS)
Medienmitteilung Wirtschaftsverbände
Medienmitteilung Kanton Basel-Stadt
Erläuterungen zur Mindestlohn-Verordnung
Prime News «Ratgeber»-Beitrag zum Thema Mindestlohn
Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiLoG)