Der kantonale Mindestlohn gilt seit 1. Juli 2022. Der Regierungsrat hat das Gesetz in Kraft gesetzt, das im Juni 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die ausführende Verordnung verabschiedet . Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Ausserkantonale Arbeitnehmer, die Aufträge in Basel-Stadt ausführen, fallen gemäss Verordnung nicht unter das Mindestlohn-Gesetz. Ebenfalls keine Anwendung findet der kantonale Mindestlohn, wo die Sozialpartner diese in ihren Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag geregelt haben.
Der Mindestlohn wird jährlich gemäss dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Im Januar 2023 wird der Mindestlohn erstmals angepasst; er beträgt neu CHF 21.45.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Infoseite Amt für Wirtschaft Basel-Stadt (AWA BS)
Im Rahmen eines unabhängigen Forschungsprojekts untersucht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel die Auswirkungen der Mindestlohneinführung in Basel-Stadt – mit Daten aus einer Unternehmensbefragung vor und nach der Einführung. Für belastbare Ergebnisse ist eine hohe Beteiligung möglichst vieler Firmen wichtig! Deshalb ist die Uni Basel auf Ihre Unterstützung angewiesen. Auch von der Gesetzgebung nicht betroffene Unternehmen (aus anderen Kantonen oder mit höheren Löhnen) sind für eine valide Analyse notwendig.
Die neue Befragung läuft bis Anfang Februar. Der Datenschutz ist vollumfänglich gewährleistet. Die Beantwortung der Fragen dauert maximal 10 Minuten!
Für den Arbeitgeberverband Region Basel sind die Resultate der Studie von Bedeutung – wir danken Ihnen deshalb fürs Mitmachen!
Medienmitteilung Wirtschaftsverbände
Medienmitteilung Kanton Basel-Stadt
Prime News «Ratgeber»-Beitrag zum Thema Mindestlohn
Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiLoG)