Lohngleichheitsanalysen nach Gleichstellungsgesetz

Mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz (GlG) werden neu alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Auf unserem Merkblatt finden Sie dazu die einschlägigen Informationen.


«Spezialfall Basel-Stadt»
Während auf Bundesebene Arbeitgeber ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet sind, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, sind ab 1. Mai 2021 in Basel-Stadt alle Unternehmen, die sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, verpflichtet, die Analysen vorzunehmen und den Nachweis zur Lohngleichheit zu erbringen. Auf unserem Merkblatt finden Sie dazu die einschlägigen Informationen.

Lohngleichheitsanalysen: Kein «Basel Finish»!
Der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt wehren sich gegen den Basler Sonderweg in Sachen Lohngleichheitsanalysen. Mit der heute von der Basler Regierung präsentierten Vernehmlassungsvorlage soll ein neues Gesetz zur Ausweitung der Lohngleichheitskontrollen im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden. Damit greift der Kanton in einen Themenbereich ein, der in Bundeskompetenz ist, was demokratiepolitisch und föderalistisch äusserst bedenklich ist. Die Vorlage bringt nicht zu rechtfertigende administrative und finanzielle Mehrbelastungen für die KMU mit sich, ohne die Resultate der Bundesebene abzuwarten – bislang gibt es keine Evidenz, dass die Massnahme überhaupt zielführend ist. Und die Vorlage schwächt den Wirtschaftsstandort Basel gegenüber der übrigen Schweiz. Medienmitteilung

Lohngleichheitsanalyse nach Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG)

 

Merkblatt (PDF)

 

 

Umsetzung der Lohngleichheit im Kanton Basel-Stadt im kantonalen Beschaffungswesen

 

Merkblatt (PDF)