Lohngleichheitsanalysen nach Gleichstellungsgesetz

Mit dem revidierten nationalen Gleichstellungsgesetz (GlG) werden seit Juli 2020 alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Per 30. Juni 2023 mussten erstmals die Angestellten (und Aktionäre) über die Ergebnisse informiert werden. Wenn die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, muss keine weitere Analyse durchgeführt werden. Bei Überschreiten des Grenzwerts (bislang «Toleranzschwelle») von fünf Prozent muss die Analyse vier Jahre später wiederholt werden. Die Bestimmungen zur Lohngleichheitsanalysepflicht im GlG sind bis 30. Juni 2032 befristet.

Kein «Basel Finish»! Lohngleichheitskontrollen ab 50 Angestellten – Vernehmlassung des Arbeitgeberverbands Region Basel zum kantonalen Lohngleichheitsanalysegesetz (LAG)
In Basel laufen aktuell Bestrebungen, die Lohngleichheitsanalyse-Pflicht für alle Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt bereits ab 50 Angestellten einzuführen. Zur Erinnerung: Auf Bundesebene gilt eine Lohngleichheitsanalyse-Pflicht ab 100 Angestellten. Mit dem von der Basler Regierung Ende 2023 vorgelegten Ratschlag soll ein neues kantonales Gesetz zur Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden (Lohngleichheitsanalysegesetz, LAG). Damit greift der Kanton in einen Themenbereich ein, der in Bundeskompetenz ist, was ordnungspolitisch und hinsichtlich der föderalistischen Kompetenzverteilung äusserst bedenklich ist. Die Vorlage bringt nicht zu rechtfertigende administrative und finanzielle Mehrbelastungen für die KMU mit sich. Die Vorlage schwächt den Wirtschaftsstandort Basel gegenüber der übrigen Schweiz. Der Arbeitgeberverband Region Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt wehren sich gegen diesen Basler Sonderweg. Medienmitteilung zur Vernehmlassungsvorlage vom 16. August 2022

ACHTUNG im BESCHAFFUNGSWESEN:

«Spezialfall Basel-Stadt» – Lohngleichheitsanalysen im kantonalen Beschaffungswesen seit dem 1. November 2023 (für alle) Pflicht

Im Gegensatz zu den Vorgaben des Bundes für Aufträge im Beschaffungswesen, bei denen zur Sicherstellung der Lohngleichheit lediglich eine Selbstdeklaration einzureichen ist, müssen anbietende Unternehmen im Kanton Basel-Stadt zusätzlich zur Selbstdeklaration einen Nachweis der Lohngleichheit erbringen. Dieser Nachweis muss zwingend mit dem Logib-Tool erfolgen. Der Kanton Basel-Stadt vergibt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche den Nachweis der Lohngleichheit mit dem vom Kanton zwingend vorgeschriebenen Logib-Tool erbringen. Die Lohndaten, die für den Nachweis verwendet wurden, dürfen bei Angebotseinreichung max. 48 Monate alt sein – das heisst, für regelmässig anbietende Unternehmen ist die Lohngleichheitsanalyse alle 4 Jahre neu vorzunehmen. Die Lohngleichheit wird bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons Basel-Stadt erhalten haben, anhand von Stichprobenkontrollen überprüft. Fehlbare Unternehmen haben ein Jahr Zeit, um Korrekturen vorzunehmen und mittels erneuter Lohnanalyse und einem qualifizierten Nachweis aufzuzeigen, dass die Vorgaben der Lohngleichheit eingehalten werden. Ein qualifizierter Nachweis bedeutet, dass eine von der Abteilung Gleichstellung und Diversität anerkannte Fachperson die Lohnanalyse vornehmen muss. Danach können Sanktionen ausgesprochen werden. Alle Unternehmen, die sich um Aufträge des Kantons bewerben, müssen also die Einhaltung der Vorgaben zur Lohngleichheit nachweisen und dies durch Lohngleichheitsanalysen mit dem vorgeschriebenen Logib-Tool belegen.

Zu Beginn dieser Massnahme mussten nur Unternehmen ab 50 Mitarbeitern einen Nachweis der Lohngleichheit mit Logib erbringen. Seit dem 1. November 2023 sind nun auch kleinere Unternehmen ab 10 Angestellten verpflichtet, einen solchen Nachweis einzureichen. Unternehmen mit 2 bis 9 Angestellten müssen eine Selbstdeklaration einreichen. Für sie entfällt ein Nachweis mit Logib. Auch Sie müssen aber zusätzlich einen ausgefüllten «Fragebogen zur Lohngleichheit von Frauen und Männern» abgeben.

Basel-Stadt: Aktualisierung der Logib-Analyse für Aufträge im Beschaffungswesen notwendig
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EGB) hat im Logib-Tool Anpassungen vorgenommen, die zu statistisch fragwürdigen Verschärfungen der Analyse führen. Der Kanton Basel-Stadt setzt im Beschaffungswesen für den Nachweis der Lohngleichheit eine Analyse mit der neuen Version des Logib-Tools voraus. Deshalb müssen Unternehmen das bestehende Datenblatt aus der Logib-Analyse in der neuen Logib-Version einlesen. Eine neue Analyse muss nicht durchgeführt werden. Der Kanton gewährt dazu eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 müssen die Nachweise der Lohngleichheit mit der neuen Logib-Version erstellt sein.

Weitere Informationen
Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen im Kanton Basel-Stadt
https://www.diversitaet.bs.ch/gleichstellung/lohngleichheit/lohngleichheit-beschaffungswesen.html

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), Basel-Stadt (SG 914.600)
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/914.600

Einführungsverordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EV IVöB) Basel-Stadt, (SG 914.210)
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/914.210