Mit dem Basler Standortpaket können Unternehmen Förderbeiträge für Innovation, Gesellschaft und Umwelt beantragen. 2025 können Sie erstmals entsprechende Fördergesuche stellen.
Auf der nachfolgenden Info-Seite finden Sie alle relevanten Informationen, damit Sie wissen, ob Sie zu den förderberechtigten Unternehmen gehören und wie Sie vorgehen müssen.
Eine der fünf Massnahmen unterstützt Firmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, die freiwillig über das gesetzliche Minimum (Mutter- und Vaterschaftsurlaub) hinaus Elternzeit gewähren. Dies wirkt sich direkt auf die Personalpolitik ansässiger Unternehmen aus. Bei Erfüllen der Voraussetzungen gem. EOG wird derselbe Betrag für bis zu drei zusätzliche Wochen rückvergütet. Um sich diese Möglichkeit nicht entgehen zu lassen, ist die zusätzliche Elternzeit im Personalreglement zu verankern.