Basler Standortpaket

Umsetzung «Basler Standortpaket» ab 2025

Mit dem Basler Standortpaket können Unternehmen Förderbeiträge für Innovation, Gesellschaft und Umwelt beantragen. 2025 können Sie erstmals entsprechende Fördergesuche stellen.

Auf der nachfolgenden Info-Seite finden Sie alle relevanten Informationen, damit Sie wissen, ob Sie zu den förderberechtigten Unternehmen gehören und wie Sie vorgehen müssen.

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Eine der fünf Massnahmen unterstützt Firmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, die freiwillig über das gesetzliche Minimum (Mutter- und Vaterschaftsurlaub) hinaus Elternzeit gewähren. Dies wirkt sich direkt auf die Personalpolitik ansässiger Unternehmen aus. Bei Erfüllen der Voraussetzungen gem. EOG wird derselbe Betrag für bis zu drei zusätzliche Wochen rückvergütet. Um sich diese Möglichkeit nicht entgehen zu lassen, ist die zusätzliche Elternzeit im Personalreglement zu verankern.

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Aktuellste Meldung:
Basler Standortpaket geht in die zweite Runde: Unternehmen können ab sofort Gesuche fürs Förderjahr 2025 einreichen
Zur Förderung der Standortattraktivität in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt hat der Kanton Basel-Stadt das Basler Standortpaket erarbeitet. Im Jahr 2025 hat der Kanton auf Basis von 88 Gesuchen Fördergelder im Umfang von 246.25 Mio. Franken gesprochen. Für das Gesuchsjahr 2026 hat der Regierungsrat eine Teilrevision der Verordnung zum Standortförderungsgesetz beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem den Förderbereich Umwelt. Neu lanciert der Kanton die Forschungskooperationen Life Sciences im Förderbereich Gesellschaft. 


Medienmitteilung Kanton Basel-Stadt

 

 

Medienmitteilung Basler Standortpaket

 

Medienmitteilung 20. April 2026


Verordnung zum Standortförderungsgesetz

 

Verordnung 20. April 2026