Arbeitsintegration von Menschen mit einer schwierigen Persönlichkeit

Arbeitsintegration von Menschen mit einer schwierigen Persönlichkeit

Menschen mit psychischen Problemen werden in ihren Betrieben oft als «schwierige» Angestellte empfunden. Für die betroffenen Führungspersonen und Kollegen stellt der tägliche Umgang mit diesen Persönlichkeiten häufig eine grosse Belastung dar. Die Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung oder einer Depression und der damit verbundene Handlungsbedarf werden jedoch oft nicht oder erst spät wahrgenommen.

Oftmals fehlt auch das Bewusststein, das Problem als Krankheit zu anerkennen. Würde dies erkannt, gäbe es auch Möglichkeiten, damit umzugehen resp. externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deshalb bleiben als «logische» Konsequenz oft nur der Verlust des Arbeitsplatzes und die allenfalls daraus resultierende IV-Rente. Die spätere Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess gestaltet sich sehr schwierig und ist mit grossem finanziellem Aufwand verbunden.

Der Erhalt des Arbeitsplatzes sollte deshalb oberstes Ziel sein. Der Arbeitgeber ist aufgrund der Gesetzgebung auch verpflichtet, in diesen Fällen zu handeln. Ihm stehen zudem in der Region Basel unzählige Institutionen mit Hilfeleistungen zur Seite, die ihn bei der Bewältigung dieser Problemstellungen unterstützen können.

Studie «Schwierige» Mitarbeiter
Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Region Basel sowie der Wirtschaftskammer Baselland nahmen im Frühjahr 2010 an einer Pilot-Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) für die Region Basel teil.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Arbeitgeber oft überfordert sind, wenn es um den Umgang mit «schwierigen» Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geht. Dabei leiden die Betroffenen aber auch das weitere Arbeitsumfeld stark. Das Problem ist in seiner Grössenordnung nicht zu vernachlässigen. IV-Stellen und andere Akteure müssen den Arbeitgebern deshalb Instrumente zur Verfügung stellen, um diese Probleme besser zu handhaben. Arbeitgeber ihrerseits sollten ihren Fokus auf frühzeitige Problemerkennung und Intervention setzen sowie externe Hilfe anfordern.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht (Art. 328 Obligationenrecht) in ganz allgemeiner Weise verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen. Er hat alle persönlichen Güter des Arbeitnehmers, die mit dessen geistiger, körperlicher und sozialer Individualität verknüpft sind, zu wahren, sowie sich jedes durch den Arbeitsvertrag nicht gerechtfertigten Eingriffs in dessen Persönlichkeitsrechte zu enthalten und diese auch gegen Eingriffe von Vorgesetzten, Mitarbeitern oder Dritten zu schützen.

Die Fürsorgepflicht kennt aber im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers auch Grenzen. Hierzu hält Art. 321 d OR in Abs. 1 fest, dass der Arbeitgeber «über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder Haushalt allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisungen erteilen» kann. Zudem hat der Arbeitnehmer gemäss Abs. 2 «die allgemeinen Anordnungen des Arbeitgebers und die ihm erteilten besonderen Weisungen nach Treu und Glauben zu befolgen».
Der Arbeitgeber ist also aufgrund der Fürsorgepflicht gezwungen zu handeln, sollten Probleme mit Mitarbeitenden dazu führen, dass andere Mitarbeiter beeinträchtigt sind oder die betroffenen Mitarbeitenden selbst auf Hilfe angewiesen sind.

Externe Unterstützung
Haben Arbeitgeber und auch Mitarbeiter erstmal erkannt, dass ein Problem besteht, kann in den meisten Fällen auch an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet werden. Hierzu ist es von Vorteil, wenn Vorgesetzte bzw. Personalabteilungen sich externe Unterstützung holen.

In grösseren Unternehmen gibt es meist eine betriebliche Sozialberatung. Fehlt ein solches Angebot, gibt es in der Region zahlreiche Kontaktstellen staatlicher und privater Natur, welche Arbeitgeber beraten (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

IV-Stelle Basel-Stadt
IV-Stelle Baselland
Psychiatrie Baselland 
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel (UPK)
Stiftung Rheinleben
Proitera (Betriebliche Sozialberatung, Coaching)
Movis (Job Coaching)

Medienmitteilung zur Präsentation der Studie

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Vollständiger Schlussbericht zur Studie

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Referat «Fürsorgepflicht und Grenzen» von Barbara Gutzwiller

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