Der Arbeitgeberverband Region Basel ist federführender Vertragspartner auf Arbeitgeberseite für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte.
Insgesamt rund 15'000 Arbeitskräfte sind diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Der Arbeitgeberverband Region Basel ist damit an der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in unserer Region massgeblich beteiligt.
Sie profitieren davon, indem wir Ihnen das mit der Aushandlung und Anwendung des GAVs verbundene Fachwissen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit direkt weitergeben können.
Eine Verbandsmitgliedschaft beim Arbeitgeberverband Region Basel bedeutet nicht automatisch auch eine Unterstellung der Firma unter den GAV. Für eine GAV-Unterstellung ist eine separate Unterstellungserklärung notwendig.
Wünschen Sie weitere Informationen zum GAV für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel? Kontaktieren Sie uns per Mail!
Der Gesamtarbeitsvertag (GAV) für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte, dem rund 15‘000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Branchen angeschlossen sind, wurde von den Sozialpartnern gemeinsam überarbeitet und modernisiert. Er bringt zahlreiche Verbesserungen für die GAV-unterstellten Angestellten. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Präsentation Infoveranstaltung 19.08.2024
Synopse – Die wichtigsten Veränderungen des GAV im Überblick
Vorgehen und Fristen beim GAV-Inkrafttreten per 01.01.2025
Neuer GAV (ab 1.1.2025) deutsch
Neuer GAV (ab 1.1.2025) französisch
Neuer GAV (ab 1.1.2025) deutsch
Neuer GAV (ab 1.1.2025) französisch
Neuer GAV (ab 1.1.2025) italienisch
Neuer GAV (ab 1.1.2025) englisch