Offizielle Informationen Bund und Kantone

Offizielle Informationen des Bundes sowie aus den Kantonen BS / BL

Per 1. April 2022 wurden die letzten offiziellen Coronamassnahmen aufgehoben. Damit erfolgte die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt seither wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten.

Weitere Informationen und Empfehlungen zum Coronavirus entnehmen Sie den Infoseiten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) des Kantons Basel-Stadt sowie des Kantons Basel-Landschaft

«Breites Testen Baselland»
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am Dienstag, 10. Mai 2022, die Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie aufgehoben. Somit gibt es seit diesem Zeitpunkt keine Testpflicht mehr. Die bis zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe wurde aufgehoben. Die teilnehmenden Unternehmen, welche als kritische Infrastrukturen und kritische Organisationen eingestuft wurden, sowie sämtliche sozialmedizinischen Institutionen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime können weiterhin auf freiwilliger Basis am Programm «Breites Testen Baselland» teilnehmen. Die Finanzierung durch den Bund ist bis Ende des Jahres 2022 gesichert. Weitere Informationen

Massentests in Betrieben Basel-Stadt
Massentests in Betrieben in Basel-Stadt sind nur noch sehr eingeschränkt möglich. Weitere Informationen

 

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