SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung
Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Dies hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Der Entscheid steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 17. November 2021 (Details siehe weiter unten). Dieses hält fest, dass bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei. Seit Januar 2022 wird dies bei der KAE nun berücksichtigt. Medienmitteilung Bundesrat
Unternehmen können seit dem 7. Juli 2022 bis Ende Oktober 2022 entsprechende Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen. weitere Informationen
Für die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung der Abrechnungsperiode ab April 2022 kommt wieder das ordentliche Verfahren zur Anwendung. Unsere Mitglieder aus dem Raum Nordwestschweiz können sich betreffend die Anmeldung der Kurzarbeit direkt an die zuständigen kantonalen Arbeitsämter wenden. Alle Kontakte finden Sie auf der rechten Seite.
Weitere Informationen für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie im Merkblatt der Ausgleichskasse.
SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung
Kurzarbeit: Aktuelle Informationen für Betriebe (ab April 2022)
Nachzahlung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche