Kurzarbeit

Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit infolge von Arbeitsausfällen wegen dem Coronavirus

Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung neu bis 31. Dezember 2022 möglich

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 11. März 2022 können Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, ein Gesuch um Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche stellen. Sie können für diesen Zeitraum für Miartarbeiterinnen und Mitarbeiter im Monatslohn einen Ferien- und Feiertagsanteil geltend machen. Entsprechende Gesuche können neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portal arbeit.swiss eingereicht werden. weitere Informationen

Für die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung der Abrechnungsperiode ab April 2022 kommt wieder das ordentliche Verfahren zur Anwendung. Unsere Mitglieder aus dem Raum Nordwestschweiz können sich betreffend die Anmeldung der Kurzarbeit direkt an die zuständigen kantonalen Arbeitsämter wenden. Alle Kontakte finden Sie auf der rechten Seite.

Weitere Informationen für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie im Merkblatt der Ausgleichskasse.

 

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Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung NEU bis 31. Dezember 2022 möglich

 

Medienmitteilung (PDF)


SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung

 

Medienmitteilung (PDF)


Kurzarbeit: Aktuelle Informationen für Betriebe (ab April 2022)

 

Infoseite arbeit.swiss

 


Nachzahlung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche

 

Infoseite arbeit.swiss


Informationen zur Kurzarbeit

 

Infos und Kontakte in den Kantonen