Hinweis zu unseren Rechtsauskünften betr. Umsetzung von Corona-Massnahmen

Hinweis zu unseren Rechtsauskünften betr. die Umsetzung von Corona-Massnahmen des Bundes und der Kantone

Es erreichen uns täglich Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Corona-Massnahmen des Bundes und der Kantone. Diese neuen rechtlichen Vorgaben gründen auf (Not-)Verordnungsrecht und sind zeitlich beschränkt. Ziel dieser sich oft ändernden Rahmenbedingungen ist die Bewältigung der Corona-Krise in der Schweiz.

Die rechtlichen Auswirkungen der Massnahmen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bleiben aufgrund ihres befristeten und isolierten Charakters oftmals unklar. Deren Auslegung und Umsetzung bergen zahlreiche Unsicherheiten – die gewohnte Rechtssicherheit ist wegen mangelnder gesetzlicher Grundlagen, Gerichtsurteile und Praxis in diesen Bereichen derzeit nicht mehr gewährleistet.

Der Arbeitgeberverband Basel ist bei der Auslegung solcher Bestimmungen und bei seinen Empfehlungen zu deren Umsetzung bestrebt, Lösungsansätze anzubieten, die für die Arbeitgeberschaft ein möglichst geringes Konfliktpotential und späteres Haftungsrisiko aufweisen. Mit Blick auf die mangelnde Rechtssicherheit bezüglich der Corona-Massnahmen lehnen wir ausdrücklich jegliche Haftung für solche Auskünfte ab.

 

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