Der Arbeitgeberverband Region Basel ist gemäss seinen Statuten in vier Organe aufgeteilt, welche unterschiedliche Aufgaben zur Umsetzung der Verbandsziele wahrnehmen.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Arbeitgeberverbands Region Basel. Sie entlastet den Vorstand und beschliesst über Rekurse von ausgeschlossenen Mitgliedern, über die Annahme und Abänderung der Statuten, über diejenigen Geschäfte, welche ihr die übrigen Organe des Arbeitgeberverbands Basel zuweisen sowie über die Auflösung des Verbandes.
Die Generalversammlung wählt den Vorstand und genehmigt Ersatzwahlen in dieses Organ. Die Generalversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen.
Der Vorstand genehmigt die Jahresrechnung und den Jahresbericht, wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, sowie den Vorstandsausschuss, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle, entlastet die Geschäftsstelle, regelt die Zeichnungsberechtigung, erlässt Reglemente und fasst Beschlüsse über alle Geschäfte, welche nach Gesetz oder Statuten nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Unter den Vorstandsmitgliedern finden sich Vertreter aus beiden Basel, dem Aargau und Solothurn, die diverse Branchen repräsentieren. Vom global tätigen Unternehmen über die KMU und die Selbstständigen sind die Interessen aller unserer Mitglieder vertreten.
Der Vorstandsausschuss schlägt dem Vorstand die Verbandspolitik vor und setzt diese gemeinsam mit der Geschäftsstelle um. Er unterstützt die Geschäftsstelle bei der Vorbereitung der Vorstandssitzungen und nimmt spezielle, ihm vom Vorstand einzeln übertragene Aufgaben wahr. Er besteht mindestens aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten und kann weitere Personen beiziehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle setzen die vom Vorstand definierte Verbandspolitik um und bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Mitglieder.
Geschäftsleitung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter