Mit der Vorlage wird die Motion 24.3202 Candinas Martin vom 14. März 2024 «Mehr Möglichkeiten für die Missbrauchsbekämpfung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit» umgesetzt. Es wird vorgeschlagen, die Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämter in Artikel 11 Absatz 1 BGSA aufzunehmen. Weiter soll auch das Kontrollorgan Anhaltspunkte auf Verstösse im Bereich des Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrechts an die zuständige Behörde weiterleiten können. Zudem soll die Kompetenzregelung erweitert werden, damit die Kontrollorgane explizit auch die Identität der Arbeitgeber überprüfen können und ein direktes Einsichtsrecht in die Daten des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen erhalten.