Stellungnahme vom September 2026

Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)

Der Arbeitgeberverband Region Basel lehnt die Vorlage «AHV 2030» in der vorliegenden Form ab. Zwar begrüsst er die Förderung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus, den vorgesehenen Frühwarnmechanismus, die Individualisierung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die bessere sozialversicherungsrechtliche Erfassung von Plattformarbeit. Diese Ansätze reichen jedoch nicht aus: Die Vorlage verschiebt die strukturelle Reform und klammert eine schrittweise, sozialverträgliche Anpassung des Referenzalters aus.