20. August 2026

Schutzstatus S wird mit weiteren Einschränkungen weitergeführt

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2028 aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) weitergeführt. Das hat der Bundesrat nach einer Konsultation der betroffenen Akteure an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen. Zusätzlich wird der Schutzstatus S ab dem 20. August 2026 für bestimmte zusätzliche Personengruppen eingeschränkt.