Der Arbeitgeberverband Region Basel stimmt dem inländischen Massnahmepaket zum Schutz unseres Arbeitsmarkts, auf das sich die Sozialpartner verständigt haben, grösstenteils zu. Lediglich die vom Bundesrat beschlossene Zusatzmassnahme (Massnahme 14) lehnt der Verband ab. Diese Massnahme sieht einen verbesserten Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, für Mitglieder eines Organs einer Personalvorsorgeeinrichtung und für Mitglieder nationaler Branchenvorstände, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, vor. Die Massnahme 14 hat insbesondere keinen Zusammenhang zu den übrigen geplanten Massnahmen zum Lohnschutz und zur Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz. Mit der Massnahme 14 kommt der Bundesrat einseitig den Forderungen der Gewerkschaften nach.