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Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Arbeitsintegration von Menschen mit einer psychischen Behinderung: Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste Baselland beraten und unterstützen Unternehmen

Der Wunsch, trotz einer Invalidisierung im Rahmen der noch intakten Leistungsfähigkeit einer Tätigkeit nachgehen zu können, ist bei vielen psychisch Behinderten gross. Ihnen können engagierte Unternehmen unter Inanspruchnahme der kostengünstigen Dienstleistung der Kantonalen Psychiatrische Dienste (KPD) entgegen kommen.

Das Angebot der KPD umfasst Abklärung, Vorbereitung und zeitlich unlimitierte Anstellungsbegleitung durch einen Job Coach der KPD. Angestrebt wird eine hohe Übereinstimmung zwischen Arbeitsfähigkeit und Tätigkeit sowie eine grosse Zufriedenheit unter den Beteiligten.

Dieser Personalverleih entlastet die Unternehmen von administrativem Aufwand und minimiert die Arbeitgeberrisiken. Die angewendete Methodik (Individual Placement and Support) hat sich in den bald drei Jahren Praxis bewährt und kann nun einer zunehmend grösseren Unternehmerschaft aus Handel, Industrie, Gewerbe und Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Dies sorgt für eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe der Behinderten und eine Entlastung der Sozialwerke.

Mehr dazu:
- KPD-Broschüre "Integrative Arbeitsplätze in Unternehmen"
- Profile von Arbeit Suchenden

 

Neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse

Per 1. Juli 2009 treten in der Nordwestschweiz neue Arbeitsunfähigkeitszeugnisse in Kraft. Die wesentliche Änderung betrifft die Aufteilung in ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das den Normalfall darstellen wird, und ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das der Arbeitgeber im Falle einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung anfordern kann. Die neuen Dokumente sind aussagekräftiger als die bisherigen Zeugnisse. Vor allem im Falle vom Teilarbeitsunfähigkeit lassen sie präzisere Angaben über den zumutbaren Einsatz des betroffenen Arbeitnehmers zu.

Mehr dazu:

 

Neues Informationsangebot: E-Newsletter

Der Arbeitgeberverband Basel baut sein Informationsangebot aus: Der neue elektronische Newsletter erscheint ab sofort monatlich und enthält Informationen, Meinungen und Stellungnahmen zu aktuellen Arbeitgeber-Themen, aber auch Hinweise auf Veranstaltungen und Dienstleistungen unseres Verbandes.

Der bisherige Newsletter in Papierform für Mitglieder und Abonnenten (kostenpflichtig), der monatlich einen Schwerpunkt aus dem Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht behandelt, wird selbstverständlich beibehalten. Ab Oktober wird er aber unter dem Namen "Schwerpunkt" erscheinen.

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